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TERMS OF SERVICE
ALLGMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
STAND: MAI 2018
ALLGEMEINES
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und INSEQ DESIGN ILLERA & PARTNER OG (im folgenden kurz INSEQ genannt) gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von INSEQ ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlosseren Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
VERTRAGSABSCHLUS
Angebote von INSEQ sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei INSEQ gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von INSEQ als angenommen, sofern INSEQ nicht - etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages - schlüssig zu erkennen gibt, daß INSEQ den Auftrag annimmt.
GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch INSEQ schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch INSEQ zu. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens INSEQ beruhen. Für die zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt INSEQ keinerlei Haftung. INSEQ übernimmt keine Haftung für entgangene Geschäfte (Schadenersatz).
LEISTUNG
INSEQ ist verpflichtet, die erteilten Aufträge sorgfältig und fachgerecht auszuführen und unter Einbringung von Kreativität und Knowhow alle Interessen des Kunden zu wahren. INSEQ ist weiters zur Wahrung aller anvertrauten Geschäftsgeheimnisse verpflichtet. Reklamationen werden nur anerkannt, wenn sie spätestens 3 Tage nach Leistungserbringung durch INSEQ schriftlich zur Kenntnis gebracht werden. Schadenersatz wird bis zur Höhe der Eigenleistung von INSEQ gewährt. Für Folgeschäden wird nicht gehaftet. INSEQ tritt jedoch alle Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche, die gegenüber Dritten entstehen, an den Auftraggeber ab.
ZAHLUNG & HONORAR
Alle Rechnungen sind, außer es ist schriftlich anderes vereinbart, sofort nach Erhält zu begleichen. Bei Fremdaufträgen oder sonstigen Fremdleistungen werden die Fremdkosten im Voraus fakturiert. Bei Zahlungsverzug ist INSEQ berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12% p. a. ab Rechnungsdatum sowie alle anfallenden Mahn- oder lnkassospesen zu verrechnen. Erst nach ordnungsgemäßer Bezahlung der fakturierten Summe ist der Kunde befugt, die urheberrechtlich geschätzten Arbeiten in der vereinbarungsgemäß gelieferten Ausführung und Größe, zu dem vereinbarten Zweck, für die vereinbarte Zeitdauer und in dem festgelegten Umfang zu nutzen. Die Bezahlung eines etwaigen Präsentationshonorars (Abstandshonorars) berechtigt den Kunden nicht, die erbrachten Leistungen in irgendeiner Weise zu nutzen.
Alle INSEQ erwachsenen Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge von INSEQ sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, daß die tatsächlichen Kosten die von INSEQ schriftlich veranschlagten um mehr als 20% übersteigen, wird INSEQ den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
Alle vom Kunden geäußerten Wünsche, Gedanken, Anregungen und dergleichen haben keinen Einfluß auf die Honorarbemessung und begründen kein Miturheberrecht des Kunden an den urheberrechtlich geschützten Leistungen von INSEQ. INSEQ hat das Recht, die erbrachten Arbeiten zu signieren (inkl. Link ) sowie die Arbeiten nach der Geheimhaltung uneingeschränkt zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Es ist dem Auftraggeber untersagt, die Signatur (+Link), in welcher Form auch immer, zu verändern oder wegzulassen.
HAFTUNG
Der Kunde haftet dafür, dass die zur Bearbeitung und Nutzung übergebenen Unterlagen zur Vorlage und Vervielfältigung verwendet werden dürfen. INSEQ ist dicht verpflichtet zu überprüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die beigesellten Vorlagen (Text, Logos, Fotos usw.) zu verwenden oder zu verändern. INSEQ haftet nicht für Schäden, die aus einer Verletzung derartiger Rechte, im speziellen Urheberrechtsverletzungen, entstehen, und ist gegen daraus erwachsende Folgen schad- und klaglos zu halten.
INSEQ haftet nicht für Konstruktions- Druck-, Ausführungs- oder sonstige Fehler, die der Auftraggeber in dem von ihm als druck bzw produktionsreif (netzreif bezeichneten Abzug (z.B. Laserprint) übersehen oder nicht kontrolliert hat Telefonisch vom Auftraggeber angegebene Korrekturen und Satzänderungen werden ohne Haftung für die Richtigkeit durchgeführt.
Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung, die im vorgeschlagenen Gestaltungskonzept enthaltenen Elemente auf deren rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Unterbleibt eine solche Prüfung und führt dies zu einem Schäden, so haftet INSEQ nur, wenn Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
ANZUWENDENDES RECHT
Die geschäftlichen Beziehungen zwischen INSEQ und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Republik Österreich.
ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort ist Wien, Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen INSEQ und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für INSEQ örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. INSEQ ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.